Mit einer Heilpraktikerversicherung werden Zusatzleistungen, die ein Heilpraktiker erbringt, abgedeckt.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind meist Leistungen der Heilpraktiker sowie der Ärzte für Naturheilverfahren nicht abgedeckt und müssen vom Patienten privat bezahlt werden. Wer seine Gesundheit grundsätzlich eher einer dieser Berufsgruppen anvertraut, ist mit einer Zusatzversicherung Heilpraktiker und Naturheilkunde gut beraten. Diese Versicherungen übernehmen Leistungen wie z.B.:
- Osteopathie,
- Aromatherapie,
- Chiropraktik,
- Homöopathie und
- Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) bzw. Akupunktur.